Seit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich die Rechtslage in Deutschland verändert. Für Cannabis am Steuer gilt jedoch weiterhin: Wer Cannabis konsumiert und danach Auto fährt stellt eine Gefährdung dar, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und – neben dem Sicherheitsaspekt – auch den Führerschein.
Seit dem 22. August 2024 gilt erstmals ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Zuvor wurde bereits ab etwa 1,0 ng/ml THC im Blut eine Ordnungswidrigkeit angenommen – ein Wert, der lange als zu streng kritisiert wurde1. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll die neue Regelung stärker zwischen tatsächlicher Beeinträchtigung und bloßer Nachweisbarkeit unterscheiden. Die neue Regelung sorgt für mehr Klarheit, ändert aber nichts am Grundprinzip.
Das Wichtigste in Kürze
- THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum
- Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren: weiterhin Null-Toleranz-Regel
- Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- THC kann auch viele Stunden nach dem Konsum noch nachweisbar sein
- Bei medizinischem Cannabis zählt nicht nur der THC-Wert, sondern vor allem die tatsächliche Fahrtüchtigkeit
Cannabis im Straßenverkehr: Was gilt grundsätzlich?
Auch nach der Teillegalisierung bleibt Cannabis im Straßenverkehr streng reguliert. Wer unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug führt, kann weiterhin ordnungswidrig oder sogar strafbar handeln.
Der aktuelle THC-Grenzwert
Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Grundlage zur Festlegung dieses Werts waren unter anderem Empfehlungen der Grenzwertkommission sowie Einschätzungen des TÜV-Verbands zur Verkehrssicherheit unter Cannabis-Einfluss.
Dabei gilt: Der Grenzwert bedeutet nicht automatisch, dass Autofahren bis genau zu diesem Wert sicher wäre. Er markiert vielmehr den Bereich, ab dem rechtlich von einer möglichen Beeinträchtigung ausgegangen werden kann.
Für bestimmte Gruppen gelten strengere Regeln:
- Fahranfänger in der Probezeit
- Personen unter 21 Jahren
- Personen, die zusätzlich Alkohol konsumiert haben
Hier greift weiterhin eine Null-Toleranz-Regel beziehungsweise eine deutlich strengere Bewertung, die man nicht pauschalisieren kann.
Warum wurde der Grenzwert angepasst?
Die frühere Grenze von etwa 1,0 ng/ml THC wurde über Jahre kritisiert, weil sie kaum zwischen aktivem Einfluss und bloßen Restwerten unterschied. Der neue Wert soll stärker zwischen gelegentlichem Konsum und tatsächlicher Beeinträchtigung differenzieren. Gleichzeitig bleibt klar: Wer unter erkennbarem Cannabis-Einfluss fährt, muss weiterhin mit Konsequenzen rechnen.
Welche Auswirkungen kann Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit haben?
Cannabis kann verschiedene Fähigkeiten beeinflussen, die für sicheres Autofahren relevant sind. Darauf weist unter anderem das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (ehemals BZgA) hin. Dazu gehören insbesondere:
- Reaktionsgeschwindigkeit
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Distanz
- Koordination
Diese Auswirkungen können je nach Person, Konsummenge, THC-Gehalt und Konsumform unterschiedlich stark ausfallen2. Vor allem kurz nach dem Konsum kann das Risiko einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit erhöht sein. Deshalb sollten Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich klar voneinander getrennt werden.
Wie lange sollte nach dem Konsum auf das Autofahren verzichtet werden?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wie lange THC nachweisbar bleibt und wie stark die Wirkung anhält, hängt unter anderem ab von:
- Konsumierter Menge
- THC-Gehalt
- Konsumhäufigkeit
- Stoffwechsel
- Körperfettanteil
Gerade deshalb lassen sich keine pauschalen Aussagen dazu treffen, ab wann nach dem Cannabiskonsum wieder sicher gefahren werden kann. Der ADAC empfiehlt, nach dem Cannabiskonsum mindestens 24 Stunden kein Fahrzeug zu führen. Auch pharmazeutische Fachmedien wie die Pharmazeutische Zeitung verweisen darauf, dass die Fahrtüchtigkeit selbst bei sinkenden THC-Werten noch eingeschränkt sein kann.
THC im Blut: Was bedeuten die Werte?
Im Straßenverkehr ist der aktive THC-Wert im Blut entscheidend. Dabei wird zwischen THC und THC-COOH unterschieden.
- THC ist der psychoaktive Wirkstoff
- THC-COOH ist ein Abbauprodukt und weist lediglich früheren Konsum nach
Für die rechtliche Bewertung zählt der aktive THC-Wert.
Warum Blutwerte schwer vorhersehbar sind
Das Suchinteresse im Internet nach Tabellen oder Umrechnungen, um den eigenen THC-Wert besser einschätzen zu können, ist hoch. Die Richtigkeit der Suchergebnisse jedoch fraglich. Mathematik in der Theorie, in der Praxis sind Blutwerte jedoch sehr individuell. Direkt nach dem Konsum können die Werte deutlich ansteigen und anschließend relativ schnell abfallen. Gleichzeitig können auch am Folgetag noch messbare Konzentrationen vorhanden sein.
Deshalb lässt sich weder die genaue Nachweisbarkeit noch die individuelle Fahrtüchtigkeit pauschal berechnen.
Verkehrskontrolle und Cannabis: Was passiert?
Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person unter Cannabis-Einfluss gefahren ist, läuft die Verkehrskontrolle meist nach einem ähnlichen Schema ab.
Wie die Polizei die Fahrtüchtigkeit überprüft
Zu Beginn achten Polizeibeamte häufig auf äußere Auffälligkeiten wie:
- Verlangsamte Reaktionen
- Unsicheres Verhalten
- Konzentrationsprobleme
- Gerötete Augen
Anschließend können Koordinations- oder Reaktionstests folgen. Zusätzlich wird häufig ein Speicheltest angeboten. Dieser ist freiwillig. Besteht weiterhin ein Verdacht, kann eine Blutentnahme angeordnet werden. Für die rechtliche Bewertung wird der THC-Wert im Blutserum herangezogen. Informationen zur pharmakologischen Einordnung von THC und THC-COOH finden sich unter anderem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Welche Rechte bestehen bei einer Kontrolle?
Betroffene sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Grundsätzlich gilt:
- Angaben zum Konsum müssen nicht gemacht werden
- Speicheltests und Koordinationsübungen sind freiwillig
- Eine Blutentnahme kann angeordnet werden
- Das Aussageverweigerungsrecht bleibt bestehen
Unabhängig davon empfiehlt sich ein ruhiges und sachliches Verhalten während der Kontrolle.
Strafen bei Cannabis am Steuer
Wer mit einem THC-Wert über dem gesetzlichen Grenzwert am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen.
Konsequenzen beim Erstverstoß
Beim ersten Verstoß drohen nach § 24a Straßenverkehrsgesetz in der Regel3:
- 500 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
Wie bereits erwähnt, sind die Regelungen für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren strenger. Hier kann bereits der Nachweis geringster THC-Mengen Konsequenzen haben.
Führerscheinverlust und MPU
Je nach Situation und Verstoß gegen geltende Rechtsprechung kann zusätzlich zum Verlust des Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Das tritt häufig in Kraft bei:
- Wiederholten Verstößen
- Mischkonsum
- Auffälligem Fahrverhalten
- Zweifeln an der Fahreignung
Medizinisches Cannabis und Autofahren
Für Patienten, die Cannabis ärztlich verordnet bekommen, gelten besondere Regelungen. Trotzdem bedeutet ein Rezept nicht automatisch, dass jederzeit gefahren werden darf. Auch bei medizinischem Cannabis gilt: Wer sich beeinträchtigt fühlt oder Nebenwirkungen bemerkt, darf kein Fahrzeug führen.
Was unterscheidet medizinisches Cannabis vom Freizeitkonsum?
Bei medizinischer Anwendung erfolgt die Einnahme in der Regel:
- In konstanter Dosierung
- Zu festgelegten Zeitpunkten
- Unter ärztlicher Begleitung
Dadurch entsteht häufig ein gleichmäßiger Wirkstoffspiegel im Blut. Viele Patienten entwickeln zudem eine gewisse Gewöhnung an die Wirkung. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Einschränkungen mehr bestehen können.
Wann dürfen Patienten Auto fahren?
Patienten dürfen grundsätzlich Auto fahren, wenn:
- Die Therapie ärztlich begleitet wird
- Keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt
- Keine akuten Nebenwirkungen bestehen
Gerade zu Beginn einer Therapie oder nach einer Dosisanpassung kann die Fahrtüchtigkeit vorübergehend eingeschränkt sein. Die Einschätzung erfolgt im Regelfall durch den behandelnden Arzt sowie durch die Eigenverantwortung des Patienten.
Welche Unterlagen sollten Patienten dabeihaben?
Empfehlenswert sind:
- Rezeptkopie
- Ärztliche Bescheinigung und Dosieranweisung
- Patientenausweis
Diese Unterlagen können bei einer Verkehrskontrolle helfen, die medizinische Anwendung nachvollziehbar zu machen.
Das sogenannte Medikamentenprivileg
Für medizinisches Cannabis gilt das sogenannte Medikamentenprivileg. Das bedeutet:
Ein messbarer THC-Wert allein führt bei Patienten nicht automatisch zu einer Sanktion. Maßgeblich ist, ob eine konkrete Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Trotzdem bedeutet ein Rezept nicht automatisch, dass die Fahreignung grundsätzlich anerkannt wird. Fahrerlaubnisbehörden können im Einzelfall überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr tatsächlich erfüllt sind.
Landet der Fall vor Gericht, bewerten Richter Cannabisrezepte inzwischen deutlich kritischer als noch vor einigen Jahren.
Die bloße Vorlage eines (Online-) Rezepts reicht im Verfahren häufig nicht mehr aus, um automatisch vom sogenannten Medikamentenprivileg nach § 24a Abs. 4 StVG zu profitieren.
Fehlt eine nachvollziehbare medizinische Behandlung mit ärztlicher Begleitung, kann die Situation rechtlich ähnlich bewertet werden wie bei Freizeitkonsum – inklusive Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
Medizinisches Cannabis und MPU
Im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis kommt es zunehmend zu Fragen rund um MPU und Fahreignung. Hintergrund ist unter anderem die starke Zunahme von Cannabisverschreibungen über telemedizinische Angebote. Dabei entsteht häufig der Eindruck, ein Rezept allein reiche aus, um auch mit höheren THC-Werten problemlos am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Genau diese Annahme sorgt inzwischen regelmäßig für Probleme im Fahrerlaubnisverfahren.
Das Amtsgericht Aschaffenburg machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass standardisierte Online-Fragebögen ohne persönliche ärztliche Einschätzung, Sichtung medizinischer Unterlagen oder individuellen Behandlungskontakt aus Sicht der Gerichte nicht genügen, um eine therapeutische Anwendung ausreichend zu belegen.
Warum Cannabis-Patienten trotzdem überprüft werden können
Auch bei ärztlich verordnetem Cannabis können Fahrerlaubnisbehörden eine Fahreignungsprüfung anordnen. Grund dafür ist, dass es sich bei THC weiterhin um einen psychoaktiv wirkenden Stoff handelt. Auch besteht die Sorge, dass Cannabisrezepte andernfalls genutzt werden könnten, um die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu umgehen. Die Behörden prüfen deshalb unter anderem ob:
- Die Einnahme medizinisch nachvollziehbar ist
- Die Therapie ärztlich begleitet wird
- Die Medikation zuverlässig eingehalten wird
- Einschränkungen der Leistungsfähigkeit bestehen
- Die Grunderkrankung selbst Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit haben kann
Dabei fließt nicht nur der THC-Wert in die behördliche Bewertung ein, sondern das Gesamtbild der Behandlung. Eine Überprüfung erfolgt in diesem Fall nach Nr. 9.4 und Nr. 9.6. der Anl. 4 zur FeV4.
Was bei einer MPU mit Medizinalcannabis geprüft wird
Bei der Begutachtung geht es nicht um Abstinenz, wie sie bei Freizeitkonsum häufig verlangt wird. Vielmehr steht im Mittelpunkt, ob die Therapie verantwortungsvoll durchgeführt wird und ob eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.
Geprüft wird unter anderem ob:
- Die Einnahme entsprechend der ärztlichen Verordnung erfolgt
- Die Dosierung stabil eingestellt ist
- Nebenwirkungen auftreten
- Die Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleibt
- Der Patient einschätzen kann, wann nicht gefahren werden sollte
Gerade dieser letzte Punkt wird in Gutachten häufig ausführlich bewertet.
Hinweis: Bei Freizeitkonsum liegt der Fokus meist auf dem sogenannten Trennungsvermögen zwischen Konsum und Autofahren.
CBD und Autofahren
CBD-Produkte gelten grundsätzlich nicht als berauschend. Trotzdem ist Vorsicht sinnvoll. Der Grund: Manche CBD-Produkte können geringe Mengen THC enthalten. Dadurch kann es theoretisch zu messbaren THC-Werten kommen.
Wer regelmäßig CBD-Produkte verwendet, sollte deshalb achten auf:
- Seriöse Hersteller
- Laboranalysen
- THC-arme Produkte
Fazit
Die neuen THC-Grenzwerte sorgen für mehr Klarheit bei Cannabis am Steuer, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Verantwortung im Straßenverkehr. Wer Cannabis konsumiert, sollte sicherstellen, dass keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, bevor ein Fahrzeug geführt wird. Für Patienten, die medizinisches Cannabis anwenden, gelten besondere Regelungen. Auch hier bleibt jedoch oberstes Gebot, dass die Teilnahme am Straßenverkehr nur bei voller Fahrtüchtigkeit erfolgt.
FAQ zu Cannabis am Steuer
Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Ja. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin eine Null-Toleranz-Regel.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele Fachstellen empfehlen mindestens 24 Stunden Abstand zwischen Konsum und Autofahren.
Grundsätzlich ja – sofern keine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Möglich sind Koordinationsübungen, Speicheltests und gegebenenfalls eine Blutentnahme.
Ja, wenn Produkte THC-Spuren enthalten.
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Gesetzesänderung zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr ↩︎
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) / Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ↩︎
- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a ↩︎
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14), Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ↩︎